Reisen in Corona Zeiten

Unser Service-Versprechen - Sicher verreisen mit fintouring

Unsere erfahrenen Finnlandexperten beraten Sie zur aktuellen Lage vor Ort und geben Ihnen Tipps und Informationen wann und unter welchen Voraussetzungen Sie nach Finnland reisen können.

Unsere Geld-zurück-Garantie

Sollten wir Ihre Reise coronabedingt absagen müssen, erstatten wir Ihnen Ihren gezahlten Reisepreis zu 100%. Mögliche Gründe für eine Absage können sein:

  • Grenzschließung durch Finnland auch für Geimpfte
  • Quarantäneregelung in Finnland*
  • wenn die Flugverbindungen nicht mehr verfügbar sind

*) gültig für alle, die 14 Tage vor Abreise über einen vollständigen COVID-19 Impfschutz verfügen.

Wir sind für Sie erreichbar: Unter unserer 24-h Notfall und Service-Hotline sind wir jederzeit für Sie da, die Nummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.

Wir sorgen für Alternativen: Bei Flugausfällen oder -verspätungen organisieren wir z.B. einen Ersatzflug oder einen alternativen Transfer.

Wir holen Sie nach Hause: Sollte es zwingend notwendig sein (z.B. bei Erkrankung naher Angehöriger), kümmern wir uns um Ihre Rückreise aus Finnland.

Wir kontaktieren Sie: Wichtig ist, dass auch wir Sie in dringenden Fällen, vor aber auch während Ihres Urlaub, erreichen können. Teilen Sie uns deshalb bitte immer eine aktuelle Mobilnummer mit.

Wir sind für Sie da: Vor der Reise - Während der Reise - Nach der Reise.



Bitte informieren Sie sich unbedingt auch kurz vor Ihrer Reise und bedenken Sie, dass sich Regelungen ggfs. kurzfristig ändern können.

Gern sind wir Ihnen auch bei Fragen rund um Ihre Reise behilflich, bitte sprechen Sie uns an.

Stand: 27/12/2021 / Alle Angaben ohne Gewähr

 

Aktuelle Einreisebestimmungen für Finnland

- vorläufig gültig bis 14. Februar 2022 -

Ab dem 1. Februar 2022 gibt es keine Einreisebeschränkungen für Einreisende aus der EU bzw. des Schengen-Raums. Allerdings müssen sich alle in Finnland ankommenden Reisenden darauf einstellen, Impfausweis, Genesenenbescheinigung und/oder Testdokumente vorzuzeigen. Die Behörden haben außerdem das Recht Gesundheitschecks durchzuführen, Kontaktauskünfte einzuholen und Quarantänen zu verordnen. Wer weder geimpft, genesen noch getestet ist, muss sich bei Einreise einem Covid-19 Test unterziehen und nach 3-5 Tagen einen erneuten Test machen. Dies gilt jedoch nicht für Kinder, die 2007 oder später geboren sind.

Bitte informieren Sie sich vor Abreise in jedem Fall auf den offiziellen Seite der finnischen Grenzbehörde über die jeweils aktuell geltenden Einreisebestimmungen.

Finnische Grenzbehörde - offizielle Informationen

Weitere gute Informationsquellen

Visit Finland (gut verständliche Zusammenfassung der offiziellen Informationen)

https://www.visitfinland.com/de/artikel/informationen-fuer-reisende-nach-finnland-waehrend-der-corona-pandemie/

Liste der akzeptierten Impfstoffe

Impfstoffliste der finnischen Gesundheitsbehörde THL.

Auswärtiges Amt (Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland)

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624#content_5

"Sicher Reisen"- Reise App https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382

 

Bestimmungen für Reiserückkehrer nach Deutschland

Covid-Nachweispflicht für Urlaubsrückkehrer

Seit 23.12.2021 besteht bei der Einreise nach Deutschland für Personen ab sechs Jahren eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Personen ab sechs Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis oder einen Genesenennachweis oder Impfnachweis verfügen. Grundsätzlich dürfen COVID-Tests (Antigentests oder PCR-Tests) zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) dürfen PCR-Tests davon abweichend zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung (z.B. Abflugszeit) maximal 48h zurückliegen; Antigentests dürfen auch bei Reise mit einem Beförderungsunternehmen zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein.

Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen daneben spezielle Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht beachten. Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Verkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Gebieten.

Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet müssen auch Geimpfte und Genesene einen PCR-Test vorlegen. 

ACHTUNG: Finnland wird derzeit beim RKI als Hochrisikoland aufgeführt. Dies bedeutet für Sie:

  • Registrierung auf www.einreiseanmeldung.de vor Ankunft in Deutschland. Der Nachweis über die Anmeldung muss bei Einreise vorgezeigt werden können.
  • Quarantäne nach Einreise: Nach Einreise müssen Sie sich unmittelbar an Ihren Zielort begeben und sich dort für 10 Tage häuslich absondern (Quarantäne). Während dieser Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen oder Besuch zu empfangen. Geimpfte und Genesene können die Quarantäne ab dem Zeitpunkt beenden, an dem der Impf- oder Genesenennachweis über das Einreiseprotal übermittelt wird. Erfolgt die Übermittlung vor Einreise (wird dringende empfohlen), muss die Quarantäne nicht angetreten werden. Ein Freitesten für Ungeimpfte ohne Genesenen-Status ist frühestens 5 Tage nach Einreise möglich.

Auswärtiges Amt

Informationen zu Einreisebeschränkungen, Test- und Quarantänepflicht in Deutschland .

RKI

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI

 

Corona-Test in Finnland

Testcenter in Finnland

Wer nach der Einreise in Finnland einen Test benötigt, meldet sich am besten über den Online Service Finentry an. Dort finden Sie Testcenter in Ihrer Nähe. Covid19 Tests die von finnischen Behörden verlangt werden, werden in Finnland derzeit kostenfrei angeboten. Wir empfehlen allen Finnlandreisenden sich auf Finentry anzumelden um zu erfahren, welche Bestimmungen für Sie gelten. Tests die Sie für die Rückreise benötigen, müssen allerdings bezahlt werden. Gerne teilen wir Ihnen die in Finnland für Sie am besten gelegenen Teststationen mit.

Möglichkeit zum Selbsttest

Einen Video-Selbsttest bieten die folgenden Anbieter gegen Gebühr an: https://laive-check.de/?channel=fintouring und https://www.covidtestonline.de/

Die dafür benötigten Selbsttests in der Einzelverpackung können in Finnland in jeder Apotheke für ca. 11 EUR käuflich erworben werden. Bitte kontaktieren Sie die örtliche Apotheke frühzeitig damit genügend Selbsttests vorrätig sind. Wer noch nicht abgereist ist, nimmt am besten von Deutschland schon Selbsttests mit.

 

3G im Nah- und Fernverkehr

Seit Ende November 2021 gilt in Deutschland die 3G-Pflicht in den Verkehrsmitteln des Luftverkehrs, des ÖPNV und des öffentlichen Personenfernverkehrs. Die 3G-Pflicht gilt zusätzlich zur Maskenpflicht für alle Fahr- oder Fluggäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss den Nachweis über einen negativen Corona-Test (kein Selbsttest) mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

Das bedeutet, für alle Flüge ab und innerhalb Deutschlands und für alle Reisenden ab 6 Jahren, die keine vollständige Impfung haben, muss ein negativer Antigen- oder PCR-Test bei der Abreise vorgelegt werden.

Weitere Covid-19 Schutzmaßnahmen der Fluggesellschaften

Für Ihre Anreise per Flugzeug sind darüber hinaus die von uns ausgewählten Fluggesellschaften mit ihren Hygiene-Maßnahmen für Ihre sichere Anreise nach Finnland verantwortlich. Das beginnt bei der Möglichkeit zum kontaktlosen Check-In, über das reihenweise Aufrufen beim Boarden, dem verpflichtenden Tragen von Mund-Nase -Masken während des gesamten Fluges, der Belüftung im Flugzeug, der Desinfektion von Kontaktflächen bis hin zu den auch hier geltenden Abstandsregeln.

Informieren Sie sich über die speziellen Maßnahmen im Einzelnen auf diesen Seiten der Fluggesellschaften:

Lufthansa:

https://www.lufthansa.com/de/de/schutzmassnahmen
https://www.lufthansa.com/de/de/reisen-und-corona

Finnair:

https://www.finnair.com/pt-en/safe-travel-during-coronavirus/health-and-safety-measures

sowie ebenfalls von Finnair:

https://www.finnair.com/de-de/karte-mit-reisebedingungen

SAS:

https://www.flysas.com/en/safe-travel/

 

Fähranreise:
Auf diesen Seiten der Fährgesellschaften finden Sie Informationen darüber, welche Sicherheitsmaßnahmen auf den Fähren nach Finnland bzw. Schweden gelten.
Finnlines: hier
Viking Lines ist die erste Reederei mit zertifiziertem Corona-Management: Mehr dazu hier:
Tallink Silja:hier
Stena Line: hier


Wenn Sie eine eigene Reiseversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie bitte bei Ihrem Anbieter ob eine Corona-Erkrankung mitversichert ist. Bei unserem Reiseversicherungspartner ist dies der Fall - denn auch Covid19 ist eine Erkrankung und somit abgesichert.
 
 







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